
Intellektuelle Beeinträchtigung (IB) – früher „geistige Behinderung“ – beschreibt signifikante Einschränkungen in geistigen Fähigkeiten und alltagspraktischen Kompetenzen, die vor dem 18. Lebensjahr auftreten. Betroffene benötigen – je nach Schweregrad (leicht, mittel, schwer, schwerst) – unterschiedlich intensive Unterstützung, um selbstbestimmt leben zu können.
Diagnosekriterien richten sich nach ICD‑11 und DSM‑5: intelligenzdiagnostische Werte (IQ ca. < 70) sowie Defizite in adaptiven Bereichen (Konzeptuell, Sozial, Praktisch). Der IQ allein entscheidet jedoch nicht über Teilhabemöglichkeiten.
Ursachenportfolio:
- Genetisch: Trisomie 21, Fragiles‑X, Mikrodeletionen.
- Pränatal: Alkoholexposition, Röteln, Schilddrüsenunterfunktion der Mutter.
- Perinatal: Sauerstoffmangel, Hirnblutung, Frühgeburt < 28 SSW.
- Postnatal: Meningitis, Schädel‑Hirn‑Trauma, Krampfanfälle.
- Psychosozial: extreme Vernachlässigung, Unterernährung.
Förderdiagnostik umfasst IQ‑Tests (HAWIK), adaptive Verhaltensskalen (ABCL), motorische und sprachliche Screenings sowie Genetikberatung.
Interventionsbausteine:
- Frühförderung mit interdisziplinären Teams (Ergotherapie, Logopädie, Physiotherapie).
- Inklusive Beschulung oder Förderschule „Geistige Entwicklung“, Einsatz von Unterstützter Kommunikation.
- Arbeitswelt: Werkstätten für behinderte Menschen, Budget für Arbeit, betriebsintegrierte Arbeitsplätze.
- Assistenzsysteme: visuelle Tagespläne, Smart‑Home‑Technik, GPS‑Tracker.
- Familienunterstützung: Pflegegrad, Verhinderungspflege, Schulungen, Selbsthilfegruppen.
Psychische Komorbidität: bis zu 50 % zeigen zusätzliche Störungen (Autismus, ADHS, Angst). Therapie erfordert angepasste Methoden (vereinfachte Sprache, Bildkarten).
Rechtlicher Rahmen: In Deutschland sichern Bundesteilhabegesetz und UN‑Behindertenrechtskonvention Anspruch auf Teilhabe, Persönliches Budget und Assistenz. Entscheidungen zur rechtlichen Betreuung orientieren sich am Prinzip der unterstützten Entscheidungsfindung.
Übergang ins Erwachsenenalter bedeutet neue Herausforderungen: Wohnformen (begleitetes Wohnen, Elternhaus, Intensivbetreutes Wohnen), Sexualität, Partnerschaft und Alterungsprozesse. Menschen mit IB altern schneller; geriatrische Versorgung sollte angepasst sein.
Schlussfolgerung: intellektuelle Beeinträchtigung schränkt, aber sie eliminiert nicht das Potenzial für Entwicklung. Durch individuelle Förderpläne, gesellschaftliche Barrierefreiheit und respektvolle Haltung können Menschen mit IB ihre Fähigkeiten entfalten, Beziehungen pflegen und ein erfülltes Leben führen.