Ein Supervisor ist eine erfahrene Fachkraft im psychosozialen oder therapeutischen Bereich, die durch strukturierte Reflexion und Beratung die berufliche Weiterentwicklung von Therapeut*innen, Sozialarbeiter*innen sowie anderen Fachkräften unterstützt. Supervision dient der Qualitätssicherung, Fallanalyse und Förderung fachlicher Kompetenzen, Methodensicherheit und Selbstreflexion.
Zu den zentralen Aufgaben gehört die Leitung von Einzel- und Gruppensupervisionen, in denen berufliche Herausforderungen, ethische Fragen und Behandlungsstrategien interaktiv analysiert werden. Der Supervisor moderiert den Austausch, gibt Feedback, vermittelt theoretische Modelle und fördert lösungsorientierte Perspektiven.
Eine Qualifikation als Supervisor setzt in der Regel eine abgeschlossene Ausbildung als Psychologische*r Psychotherapeut*in, Klinische*r Psycholog*in, Sozialarbeiter*in oder in einem vergleichbaren Beruf voraus. Darauf aufbauend erfolgt eine mehrjährige Zusatzqualifikation in Supervision gemäß den Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für Supervision und Coaching (DGSv) oder ähnlicher Fachverbände.
Supervisor*innen arbeiten in Krankenhäusern, Rehabilitationszentren, Beratungsstellen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie in freiberuflicher Praxis. Sie gestalten Fortbildungen, Fallseminare und Workshops, entwickeln Organisationskonzepte und tragen durch Evaluation sowie kollegialen Austausch zur Verbesserung organisatorischer und therapeutischer Prozesse bei.
Die systematische Dokumentation von Supervisionsfällen, regelmäßige eigene Supervision sowie kontinuierliche Fortbildung gehören zur Qualitätsentwicklung. Supervision leistet einen wesentlichen Beitrag zur beruflichen Resilienz, Teamstärkung und nachhaltigen Kompetenzentwicklung in psychosozialen Arbeitsfeldern.